Schülerunfallversicherung
Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen genießen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in folgenden Situationen:
- während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen
- auf dem Weg zur Schule
- während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen
Bei Schulunfällen ist der jeweilige Sicherheitsbeauftragte Ansprechpartner:in.
Sie müssen die Schülerunfallversicherung nicht selbst beantragen. Kostenträgen sind die Kommunen oder der Freistaat Bayern.
Die Kosten werden von der Kommune oder dem Freistaat Bayern getragen.
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gobler,
Michelle
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+49 911 1234-59 | A5.3 | michelle.gobler@dulchingen.de | ||
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Funktionen dieser Person
Ansprechpartnerin:
Schülerunfallversicherung
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Wegfelder,
Klaus
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+49 911 1234-57 | A5.2 | klaus.wegfelder@dulchingen.de | ||
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Funktionen dieser Person
Ansprechpartner:
Schülerunfallversicherung
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Gemeinde Dulchingen
Mo - Do: 08:00 - 18:00 Fr: 08:00 - 13:00